Vorwort

Der Junggesellenclub fördert die Zusammengehörigkeit und die Kameradschaft von jungen Knaben aus Hermatswil und Ravensbühl. Die Junggesellen organisieren einmal im Jahr ein grosses Sommernachtsfest, bei dem jeder tatkräftig bis in die frühen Morgenstunden seinen Einsatz leistet. Doch im Club wird nicht nur gekrampft, dass Jahr wird auch mit diversen Ausflügen bereichert. Traditionell wird am Muttertag ein Ausflug mit Wanderung organisiert. Ebenso wird einmal im Jahr der Göttiverein besucht. Alle anderen Ausflüge werden jeweils spontan organisiert.

Gedenkt ein Junggeselle zu heiraten, so hat er einen Polterabend zu organisieren, zu welchem seine Kameraden selbstverständlich eingeladen sind. Wenn der Mörser knallt ist es zu spät! Dann heisst es Abschied nehmen von einem Mitglied des Junggesellenclubs. Dies ist eine weitere Tradition die der Club treu weiterführt. Wenn ein Mitglied heiratet, so wird dieser am Tag der Hochzeit in aller Früh mit einem Mörserschuss geweckt und muss anschliessend dem Club ein Frühstück bereitstellen. Eine weitere Tradition betrifft die Mädchen im Dorf. Wenn ein auswärtiger Junggeselle ein Mädchen aus Hermatswil – Ravensbühl heiraten möchte, so darf er dies nur nach einem geleisteten Beitrag in die Clubkasse machen.

1. Sinn und Zweck

Der Club soll die Kameradschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl der jungen Burschen von Hermatswil und Ravensbühl fördern. Zu den Tätigkeiten gehören Zusammenkünfte, Ausflüge und das Organisieren des Sommernachtsfestes. Der Club ist konfessionslos und politisch neutral.

2. Der Club besteht aus

Dem Vorstand, sowie ledigen Aktiv-, Ehren- und Passivmitgliedern.

2.1 Der Vorstand

Er setzt sich zusammen aus:

  • Präsident
  • Kassier
    • Aktuar

    Die Amtsdauer beträgt mindestens ein Jahr, kann aber aus wichtigen Gründen jederzeit niedergelegt werden. Jedes Aktivmitglied kann von der Versammlung durch Mehrstimmigkeit in den Vorstand gewählt werden. Jedes Vorstandsmitglied muss an der ordentlichen Generalversammlung für ein Jahr wiedergewählt werden. Der Vorstand hat zu organisieren und zu verwalten.

    2.2 Aktivmitglieder

    2.2.1 Jeder Bursche, wohnhaft in Hermatswil oder Ravensbühl, kann ab dem Jahr in dem er 16 Jahre alt wird, an der ordentlichen Generalversammlung als Aktivmitglied gewählt werden.

    2.2.2 Passivmitglieder, welche sich mindestens fünf Jahre aktiv am Vereinsleben beteiligt haben, können an der ordentlichen Generalversammlung als Aktivmitglied gewählt werden.

    2.3 Ehrenmitglieder

    2.3.1 Als Ehrenmitglieder gelten Junggesellen aus Hermatswil und Ravensbühl, die 20 Jahre aktiv im Club waren. Ihnen wird der Jahresbeitrag erlassen.

    2.4 Passivmitglieder

    2.4.1 Personen die dem Club grosse Dienste geleistet haben oder sich als würdig erweisen und mindestens 16 Jahre alt sind, können an der ordentlichen Generalversammlung zu Passivmitgliedern gewählt werden.

    2.4.2 Passivmitglieder bezahlen mindestens den Jahresbeitrag und dürfen an sämtlichen Versammlungen und Veranstaltungen teilnehmen. Passivmitglieder haben jedoch kein Stimmrecht und können nicht in den Vorstand gewählt werden.

    3 Austritte

    3.1 Als Austritte gelten folgende Gründe:

    • Heiraten
    • Schriftlicher Austritt

    3.2 Mitglieder können an der ordentlichen Generalversammlung ausgeschlossen werden.

    4 Jahresbeitrag

    4.1 Der Jahresbeitrag beträgt Fr. 10.-.

    4.2 Mitglieder die nicht an der Generalversammlung erscheinen bekommen vom Kassier einen Einzahlungsschein für den Jahresbeitrag.

    4.3 Der Jahresbeitrag kann an der Generalversammlung auf Antrag des Kassiers oder eines Mitglieds angepasst werden.

    5 Stammlokale

    • Restaurant Eintracht Hermatswil
    • Besenbeiz Lotharstube Hermatswil

    6 Auflösung

    6.1 Die Auflösung des Junggesellenclub Hermatswil – Ravensbühl kann nur an einer zu diesem Zweck einberufenen ausserordentlichen Generalversammlung, mit einer Mehrheit von vier Fünftel der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.

    6.2 Der Junggesellenclub Hermatswil – Ravensbühl organisiert in diesem Fall mit den ehemaligen Mitgliedern einen mehrtägigen Ausflug.

    6.3 Ein allfälliges Vermögen sowie das Inventar wird unter den Dorfvereinen in Hermatswil und Ravensbühl nach Ermessen aufgeteilt.

    7 Statuten

    Diese Statuten sind an der ordentlichen Generalversammlung vom 11. März 2022 angenommen worden und treten per 11. März 2022 in Kraft.


    Hermatswil, 11. März 2022
    Der Präsident, Cyril Frei
    Der Aktuar, Manuel Frei